Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Standortermittlung bei 112-Notrufen;
Urteil des Euroäischen Gerichtshofs vom 5. September 2019

Rettungsdienst

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Telekommunikationsunternehmen gebührenfrei die Standortdaten eines Anrufers an die 112-Notrufstellen senden und zwar auch in dem Fall, wenn die Anrufe von Handys ohne SIM-Karte getätigt werden. Den Mitgliedstaaten wird damit eine Erfolgspflicht bezüglich der tatsächlichen Übermittlung der Standortdaten auferlegt. Landkreise sind im Zusammenhang mit den von ihnen verantworteten Einsatzleitstellen betroffen.

LKT Rundschreiben Nr. 592/2019 [PDF-Dokument: 52 kB]

23.10.2019